Ländervereinbarung der KMK könnte gewünschte Rolle vorwärts für mehr Bildungsvielfalt, höhere Bildungsqualität und mehr Chancen für Schulabgänger sein – ABER!

Liebe Mitglieder,

die KMK-Ländervereinbarung macht nur dann Sinn, wenn sie …

  • … in zahlreichen Bundesländern zu einer Qualitätssteigerung führt. Eine angestrebte Qualitätssicherung ist in vielen Ländern vermutlich nicht wünschenswert, weil wegen zurückliegender ideologischer Reformen kaum noch Qualität gegeben ist.
  •  … zu einem differenzierten Schulwesen führt, welches klare Profile von unterschiedlichen Schulformen (Förderschule, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium) beschreibt mit deutlich erkennbaren differenzierten Ausrichtungen in den Abschlüssen.
  • … die so reformeifrigen Bundesländer endlich auf Qualität setzen, beim Vergleich sich an jenen Bundesländern orientieren, denen seit Jahrzehnten hohe Bildungsqualität attestiert wird und im Sinne der Transparenz eingestehen, dass ihre Reformen hin zu Einheitsschulsystemen Irrwege waren.

„Wir erkennen in der KMK-Ländervereinbarung von heute erneut nur Absichtserklärungen und Lippenbekenntnisse, die wohl kaum zu einem nennenswerten Erfolg führen werden. Die Begründung ist einfach: Ideologische Verblendung verstellt seit Jahren den Blick dafür, dass ein klar differenziertes Schulwesen mit eigenständigen Schulformen höchste Bildungsqualität sicherstellt. Das zeigen seit vielen Jahren Bayern oder Baden-Württemberg (seit den Reformen allerdings mit Einschränkungen).“
So bewertet Vorsitzende Ingrid Ritt den „historischen Tag für die Bildung in Deutschland“ (KMK-Präsidentin Hubig). Nach Ritt müsste jetzt die logische Konsequenz sein, sich auf das Hamburger Abkommen zu besinnen und die dort festgeschriebenen Schulformen zu installieren. Damit ließe sich die angestrebte „bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und Schulformen zwischen den Ländern“ (Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe) herstellen. Ritt weiter: „Jene, die das jetzt fordern, haben ohne Not, aus rein ideologischen Gründen mit ihren Schulstrukturreformen diese Vergleichbarkeit abgeschafft und vermeiden seit Jahrzehnten Transparenz.“
Die Ländervereinbarung der KMK könnte die gewünschte Rolle vorwärts für mehr Bildungsvielfalt, höhere Bildungsqualität und mehr Chancen für Schulabgänger sein. Aber dafür müssten zahlreiche Bundesländer eingestehen, dass ihre Reformen falsch waren. Das ist nicht zu erwarten, deshalb wird die vereinbarte Zusammenarbeit der Länder nicht zu mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit führen. Mehr noch: Wir sehen die große Gefahr, dass die Abschlüsse von hoher Güte nach dem Motto Quote statt Qualität verwässert werden. Sollte die KMK tatsächlich „verbindliche Festlegungen zur klaren Strukturierung bzw. Gliederung des Sekundarbereichs I nach Bildungsgängen“ treffen, müssen für die unterschiedlichen Abschlüsse die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium mit entsprechenden Curricula angeboten werden.“, fordert Vorsitzende Ritt.

Hier finden Sie die gesamte Presseerklärung zum Download
Presse-5-20_3xMEHR_Ländervereinbarung KMK